Brandschutzhelferausbildung
nach DGUV 205-023
Mit der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer kommen Sie ihren unternehmerischen Pflichten nach und erfüllen somit die gesetzlichen Forderungen zum Vorbeugen von Bränden. Die Teilnehmer erlernen Fähigkeiten, die Leben retten und größere Sachschäden verhindern können. Diese Ausbildung ist eine Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Dauer der Ausbildung
Theoretische Grundlagen 2,5 - 3 Stunden
Praktische Löschübung 10 Minuten pro Teilnehmer

Inhalte
Grundlagen und Ziele des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Handhabung Feuerlöscher
Betriebsbegehung
Möglichkeit zur Ergänzung für individuellen Inhalte besteht
Jährliche Brandschutzunterweisung
nach ASR A2.2
Jeder Mitarbeiter muss vor Aufnahme seiner Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und mindestens einmal jährlich zu den Themen des betrieblichen Brandschutzen und dem Verhalten im Brandfall unterwiesen werden.
Rechtliche Grundlage
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Dauer der Ausbildung
Theoretische Unterweisung 1 - 1,5 Stunden
Möglichkeit zu Ergänzung mit einem Löschtraining 10 Minuten pro Teilnehmer

Inhalte
Grundlagen und Ziele des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Handhabung Feuerlöscher
Schulung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
Bei einem Brand zählen Sekunden, um schnell und effektiv reagieren zu können. Daher ist es wichtig zu wissen, wie die richtige Handhabung eines Feuerlöscher ist.
Rechtliche Grundlage
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Dauer der Ausbildung
Löschtraining 10 Minuten pro Teilnehmer

Inhalte
Aufbau und Funktionsweise von Feuerlöschern
Löschtraining an einem Firetrainer
Verwendung verschiedener Löschmittel (Wasser, Schaum, CO2)






