Verkauf und Wartung von Feuerlöschern
Nach ASR A2.2 müssen Arbeitsstätten mit geeigneten und in einer ausreichenden Anzahl, an Feuerlöschern ausgestattet sein. Diese müssen alle zwei Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Je nach Löschmittel und Hersteller, sind die Löschmittel in vorgeschriebenen Abständen auszutauschen.
Wir übernehmen für Sie die Planung und Berechnung der notwendigen Feuerlöscher für Ihre Gebäude, führen die Montage und Kennzeichnung durch und überwachen die Prüfintervalle. Gerne können wir auch die wiederkehrende Prüfungen in unserer Werkstatt durchführen, so das Sie immer funktionsfäige Geräte vor Ort haben und sich um nichts kümmern müssen.
Bedarfsermittlung
Analyse der notwendigen Löschmittel anhand der Brandlasten
Ermittlung der notwendigen Löschmitteleinheiten
Umrechnung in passende Anzahl an Feuerlöschern sowie Montageorte

Wartung
Eigene Werkstatt für Wartung
Wartung nach Betriebssicherheitsverordnung sowie Instandhaltungsvorgaben der Hersteller
Austausch von Löschmittel
Altgeräteentsorgung
Branderkennungsanlage nach DIN VDE
Sonderbauten
Kinder-Tageseinrichtungen Beherbergungsstätten Hotels kleine Heime Wohneinrichtungen
Besonderheiten
Keine Leitungen durch Funkvernetzung - somit auch für Bestandsgebäude einfach realisierbar
Erkennen von verschiedenen Brandkenngrößen - Rauch und/oder Hitze
Alarmierungsweiterleitung mittels Wählgerät

Umsetzung
Datenaufnahme
Planung der Anlage nach aktuell geltenden Normen
Abstimmungsgespräch
Umsetzung
Einweisung und Übergabe
Service und Wartung der Anlage
Rauchwarnmelder
Seit 2013 gilt auch in Baden-Württemberg die Rauchwarnmelderpflicht für private Gebäude, da jährlich ca. 400 Menschen in Deutschland durch Brände sterben, wobei davon 95 % an einer Rauchgasvergiftung zum Opfer fallen. In allen Räumen, in welchen bestimmungsgemäß Personen schlafen sowie in den Rettungswegen von solchen Räumen, muss mindestens ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Weitere räumen können Rauchwarnmelder zusätzlich installiert werden.
Zuständig für den Einbau von Rauchwarnmeldern ist der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft ist der Benutzer zuständig, sofern nichts anderes vereinbar wurde.
Mittlerweise gibt es diverse Systeme am Markt, von Stand-Alone-Rauchwarnmeldern über vernetzbare Geräte bis hin zu einer Smart-Home Anbindung mit Alarmweiterleitung.
Da die meisten Rauchwarnmelder eine eingebaute 10-jahres Batterie besitzen, müssen diese nach der vorgeschriebenen Nutzungsdauer ausgetauscht werden.
Beratung & Montage
Planung der Installation nach örtlichen Gegebenheiten und Kundenwünschen
Montage und Einweisungen in System bei Smart-Home-Anbindung
Diverse namhafte Hersteller verfügbar (Hekatron, Bosch, Pyrexx, uvm.)
Weitere Warngeräte: Kohlenmonoxid-Melder Wärmemelder

Wartung
Durchführung der Wartung nach Herstellervorgaben (jährlich)
Störungsbeseitigung
